Rechtsprechung
   BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 135/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1401
BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 (https://dejure.org/1977,1401)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 (https://dejure.org/1977,1401)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 135/76 (https://dejure.org/1977,1401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitteilung der Kündigungsabsicht - Aufforderung zur Stellungnahme - Leitender Angestellter - Anhörung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2230 (Ls.)
  • BB 1977, 1351
  • DB 1977, 1852
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 135/76
    Ist es zweifelhaft, ob es einer Anhörung bedarf, dann muß der Arbeitgeber dem Betriebsrat eindeutig zu erkennen geben, daß er nicht nur eine Mitteilung nach § 105 BetrVG bezweckt, sondern zugleich - zumindest vorsorglich - auch das Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG einleiten will (im Anschluß an BAG v. 28.2.1974 - 2 AZR 455/73 -AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    auch hier muß der Arbeitgeber wegen der unterschiedliehen Beteiligungsrechte des Betriebsrats (§ 102 Abs. 1, § 105 BetrVG) klarstellen, was er will, ob nämlich der Betriebsrat angehört oder lediglich unterrichtet werden soll (Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 135/76 - [demnächst] AP Nr. 13 zu § 102 BetrVG 1972 = BB 1977 1351).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20

    Allgemeiner Beschäftigungsanspruch - Schadensersatz wegen Verletzung des

    Diese Rechtsprechung wurde in vielen Entscheidungen fortgeführt (BAG 26.Oktober 1971 - 1 AZR 113/68, juris; BAG 15 Juni 1972 - 2 AZR 345/71, juris; BAG 19 August 1976 - 3 AZR 173/75, juris; BAG 26. Mai 1977 - 2 AZR 135/76, juris; BAG 9 April 2014 - 10 AZR 637/13, juris).
  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung -

    dem Personalrat voneinander abzugrenzen sind (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972 [auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt] [zu II 2 der Gründe] und das Urteil des Senats vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 135/76 - [demnächst] AP Nr. 13 zu § 102 BetrVG 1972).
  • ArbG Hagen, 25.06.2019 - 4 Ca 219/19

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch der ordentlichen

    Die erforderliche Anhörung gliedert sich gem. § 102 Abs. 1 und 2 BetrVG in zwei aufeinanderfolgende Verfahrensabschnitte, die nach ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat voneinander abzugrenzen sind (BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 - Juris; BAG 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 - Juris).

    Der Zweck von § 102 Abs. 1 BetrVG besteht darin, den Betriebsrat zur Stellungnahme zu einer konkreten Kündigung zu veranlassen (vgl. BAG 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 - Juris).

  • ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
    Die erforderliche Anhörung gliedert sich gem. § 102 Abs. 1 und 2 BetrVG in zwei aufeinanderfolgende Verfahrensabschnitte, die nach ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat voneinander abzugrenzen sind (BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 - Juris; BAG 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 - Juris).

    Der Zweck von § 102 Abs. 1 BetrVG besteht darin, den Betriebsrat zur Stellungnahme zu einer konkreten Kündigung zu veranlassen (vgl. BAG 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 - Juris).

  • ArbG Hagen, 10.07.2019 - 3 Ca 218/19
    Die erforderliche Anhörung gliedert sich gemäß § 102 Abs. 1 und 2 BetrVG in zwei aufeinanderfolgende Verfahrensabschnitte, die nach ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat voneinander abzugrenzen sind (BAG, Urteil vom 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 -, juris Rdnr. 19; Urteil vom 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 -, juris Rdnr. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht